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OLG Stuttgart (1 U 36/66) | Datum: 20.07.1966
Nach § 13 Abs. 1 AKB ersetzt der Kaskoversicherer einen Schaden grundsätzlich nur »bis zur Höhe des gemeinen Wertes des Fahrzeugs oder seiner Teile am Tage des Schadens (Zeitwert)«. Was unter dem »gemeinen Wert« zu [...]