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BGH (4 StR 573/65) | Datum: 03.12.1965
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Meineids und wegen uneidlicher Falschaussage zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis verurteilt, ihm die bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von [...]