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Bei der Entscheidung über die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis darf die Behörde ihr bekannte Tatsachen auch dann berücksichtigen, wenn die Eintragung hierüber in der Zentralkartei des Kraftfahrtbundesamtes bereits getilgt ist.
BVerwGE 18, 239 JR 1965, 72 MDR 1964, 702 NJW 1964, 1686 VRS 27, 76 VerkBl 1964, 505 [...]
»1. Die Vorschrift über die Führung eines Fahrtenbuches verstößt nicht gegen das Grundgesetz und steht nicht im Widerspruch zu den Vorschriften über ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Strafprozeßordnung und der Zivilprozeßordnung. 2. Zum Begriff der Unmöglichkeit, den Fahrzeugführer festzustellen (§ 7 Abs. 2 StVO).«
Vorinstanz: OVG Hamburg, Vorinstanz: VG Hamburg, BVerwGE 18, 107 [...]