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Bei der Entscheidung über die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis darf die Behörde ihr bekannte Tatsachen auch dann berücksichtigen, wenn die Eintragung hierüber in der Zentralkartei des Kraftfahrtbundesamtes bereits getilgt ist.
BVerwGE 18, 239 JR 1965, 72 MDR 1964, 702 NJW 1964, 1686 VRS 27, 76 VerkBl 1964, 505 [...]