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OLG Düsseldorf (1 U 356/63) | Datum: 15.10.1964
Durch den Unfall entstand am betroffenen Pkw ledigliche eine Lackschramme von 1 cm Breite und 8 cm Länge; das neulackierte Seitenteil wies später einen gegenüber der übrigen Fahrzeuglackierung helleren Farbton auf; [...]