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Die sachliche Zuständigkeit eines Polizeibeamten zum Einschreiten zur Verhinderung oder Verfolgung einer strafbaren Handlung ist nicht davon abhängig, daß er Dienstkleidung trägt und sich vor dem Einschreiten 'im Dienst' befindet.
So auch OLG Neustadt/Weinstr. v. 29.10.1958, JR 1959, 28 = NJW 1959, 161. VRS 28, 130 [...]