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Wäre ein Kraftfahrer auch bei verkehrsgerechtem Fahren auf Sicht außerstande, einen Zusammenstoß durch Anhalten zu vermeiden, so begründet eine etwaige überhöhte Geschwindigkeit für sich allein nicht den Vorwurf schuldhafter Unfallverursachung.
A.A.: OLG Celle v. 6.11.1957, DAR 1958, 244; BGH v. 6.12.1957, VersR 1958, 94. VRS 26, 203 [...]