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»1. Die Verwertung psychologischer Tests bei der Prüfung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen verstößt nicht gegen das Grundgesetz oder verkehrsrechtlichen Vorschriften. 2. Zur Stellung des Sachverständigen als Gehilfen des Richters und der Vewaltungsbehörde.«
Vorinstanz: OVG Bremen, Vorinstanz: VG Bremen, BVerwGE 17, 342 [...]