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OLG Karlsruhe (7 U 212/61) | Datum: 22.06.1962
Zu dem Wiederbeschaffungspreis von mindestens 2.500,- DM sind die mit einer Neuanschaffung verbundenen Nebenkosten, zu denen nicht nur die Kosten der Neuzulassung und Inspektion, sondern auch sonstige üblicherweise [...]