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Bei Begegnung mit einem mit Abblendlicht fahrenden Fahrzeug braucht sich, wenn nicht besondere Umstände die Möglichkeit einer stärkeren Blendung erkennen lassen, ein Fahrzeugführer nur eine solche Blendung einzustellen, mit der bei Abblendlicht erfahrungsgemäß zu rechnen ist.
Vgl. hierzu auch BGH v. 11.02.1954, VRS 6, 393 = DAR 1954, 167. VRS 24, 237 [...]
Der Straßenverkehr auf dem Gelände eines Fliegerhorstes ist nicht öffentlich, wenn die militärische Dienststelle anderen Personen als den Soldaten und Zivilangestellten des Fliegerhorstes den Zutritt nur nach Prüfung der Person und des Vorhabens durch Aushändigung eines Tagespassagierscheins gegen Hinterlegung des Führerscheins gestattet.
So auch OLG Celle v. 19.07.1958, NJW 1958, 1739 = DAR 1959, 22 NJW 1963, 501 VRS 24, 304 [...]