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OLG Celle (5 U 122/61) | Datum: 01.02.1962
Da der Kl. den Mietwagen schon am 2.8.1960, einem Dienstag, gemietet hatte, war er nicht genötigt, nur aus Schadensminderungsgründen, den Wagen zum Sonntag zurückzugeben, um ihn am Montag sich erneut zu mieten. Das war [...]