Sortieren nach
»1. Den Versicherer trifft nur die Pflicht, dem Halter eines Kraftfahrzeuges eine Versicherungsbestätigung zu erteilen, nicht aber der Zulassungsstelle - außer einer Beendigung des Versicherungsschutzes - auch den Abschluß eines neuen Versicherungsvertrages mitzuteilen. 2. Mit den Nachteilen der Nichtvorlage der Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsstelle ist der Halter belastet. 3. Die Zulassungsstelle muß, solange ihr eine Versicherungsbestätigung nicht vorliegt, davon ausgehen, daß der Versicherungsschutz weggefallen ist, und danach unverzüglich ihre Maßnahmen treffen. 4. Zwangsmaßnahmen in gebührenrechtlicher Hinsicht sind eingeleitet, wenn der Vollzugsbeamte des darum ersuchten Amtes sich mit dem Halter in Verbindung gesetzt hat, um, wenn der Versicherungsschutz entfallen war, die nach § 29 d Abs. 2 StVZO vorgeschriebenen Maßnahmen zu treffen.«
Vorinstanz: OVG Hamburg, Vorinstanz: I. LVG Hamburg, BVerwGE 14, 35 [...]
»1. Für die Beurteilung der Bindungswirkung gemäß § 4 Abs. 3 StVG sind bei der Entscheidung über die Anfechtungsklage gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis neue, dem Kläger günstige Tatsachen und Rechtsänderungen zu berücksichtigen. 2. Die Verwaltungsbehörde ist an die Bejahung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen durch den Strafrichter nicht gebunden, wenn sie einen umfassenderen Sachverhalt zu würdigen hat, als er der Beurteilung des Strafrichters zugrunde lag.«
Vorinstanz: OVG Lüneburg, Vorinstanz: VG Braunschweig, BVerwGE 14, 39 [...]
»1. Zur Frage der Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung, daß von einem Unternehmen fortlaufend durchgeführte Langholztransporte keiner Ausnahmegenehmigung bedürfen. 2. § 6 As. 1 Nr. 1 Buchst. a Straßenverkehrsgesetz genügt den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 GG, § 19 Abs. 3 und 4 Straßenverkehrsordnung sind rechtswirksam.«
Vorinstanz: OVG Lüneburg, Vorinstanz: I. LVG Oldenburg, BVerwGE 14, 202 [...]