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Bei Begegnung mit einem mit Abblendlicht fahrenden Fahrzeug braucht sich, wenn nicht besondere Umstände die Möglichkeit einer stärkeren Blendung erkennen lassen, ein Fahrzeugführer nur eine solche Blendung einzustellen, mit der bei Abblendlicht erfahrungsgemäß zu rechnen ist.
Vgl. hierzu auch BGH v. 11.02.1954, VRS 6, 393 = DAR 1954, 167. VRS 24, 237 [...]