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»1. Zur Frage der Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung, daß von einem Unternehmen fortlaufend durchgeführte Langholztransporte keiner Ausnahmegenehmigung bedürfen. 2. § 6 As. 1 Nr. 1 Buchst. a Straßenverkehrsgesetz genügt den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 GG, § 19 Abs. 3 und 4 Straßenverkehrsordnung sind rechtswirksam.«
Vorinstanz: OVG Lüneburg, Vorinstanz: I. LVG Oldenburg, BVerwGE 14, 202 [...]