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Dem Begriff des Abschleppens liegt ein Notbehelfsgedanke zugrunde. Von 'Abschleppen' kann nur gesprochen werden, wenn ein unterwegs fahruntüchtig gewordenes Fahrzeug auf oder neben der Straße liegengeblieben ist und aus dem Verkehr gezogen werden muß.
Siehe Kritik von Müller, DAR 1957, 197. MDR 1957, 373 NJW 1957, 513 VRS 12, 228 [...]