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Ist ein Lastzug mit zwei Fahrern besetzt, so ist verantwortlich während der Fahrt derjenige, der am Steuer sitzt. Für sonstige Betriebsvorgänge - wie etwa An- und Abkuppeln des Anhängers - ist derjenige Fahrer verantwortlich, der die dazu erforderlichen Verrichtungen vornimmt.
OLG Köln (Ss 65/56) | Datum: 15.06.1956
So auch OLG Braunschweig v. 18.01.1952, VRS 4, 237. DAR 1957, 53 [...]
Die Stellung als Mitangeklagter schließt das Anschlußrecht als Nebenkläger gegen einen anderen Angeklagten nicht auch und beeinflußt auch den Erstattungsanspruch gegen den Verurteilten grundsätzlich nicht. Das gilt auch dann, wenn der Nebenkläger mitschuldig an dem Unfall ist und mitverurteilt wird.
OLG Stuttgart (2 Ss 525/56) | Datum: 16.11.1956
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