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Ist ein Lastzug mit zwei Fahrern besetzt, so ist verantwortlich während der Fahrt derjenige, der am Steuer sitzt. Für sonstige Betriebsvorgänge - wie etwa An- und Abkuppeln des Anhängers - ist derjenige Fahrer verantwortlich, der die dazu erforderlichen Verrichtungen vornimmt.
So auch OLG Braunschweig v. 18.01.1952, VRS 4, 237. DAR 1957, 53 [...]