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BGH (GSZ 1/55) | Datum: 06.07.1955
Nach § 847 BGB kann im Falle der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle der Freiheitsentziehung auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, 'eine billige Entschädigung' in Geld verlangt [...]