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OLG Düsseldorf (1 U 307/50) | Datum: 08.01.1953
Die Ersatzpflicht umfaßt auch den Verdienstausfall des Kl., der durch die Beschädigung des Lkw entstanden ist. Ohne den Unfall hätte der Kl. einen Nettoverdienst von arbeitstäglich 30, - DM gehabt. Der ursächliche [...]