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OLG Oldenburg (4 U 56/53) | Datum: 09.11.1953
Der Kl. hatte seinen durch Unfall totalbeschädigten Lkw im Freien gelagert; durch Witterungseinflüsse kam es zu einer Wertminderung des Wracks von - geschätzt - verbliebenen 920,- DM auf 150,- DM. Wertminderung durch [...]