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Der Kraftfahrer, der einen Bahnübergang befahren will, ist trotz offener Schranken verpflichtet, Ausschau zu halten, ob ein Zug sich nähert. Diese Pflicht ist allerdings auf die Beobachtungsmöglichkeit beschränkt, die dem Fahrer bei Erfüllung der vorgehenden Pflichten, die Bahnschranken und die vor ihm liegende Wegstrecke im Auge zu behalten, verbleiben.
So auch OLG Hamm v. 2.5.1950, VerkBl 1951, 75; BGH v. 8.3.1951, VRS 3, 171. VRS 4, 131 [...]
Leistet ein KH-Versicherer einen Vorschuß an den Geschädigten und stellt sich später heraus, daß eine Haftung des KH-VN nicht besteht, kann der KH-VR die Vorschußleistung aus ungerechtfertigter Bereicherung zurückfordern.
So auch LG Bochum v. 4.6.1956, DAR 1957, 110. DAR 1952, 142 NJW 1952, 156 [...]