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Leistet ein KH-Versicherer einen Vorschuß an den Geschädigten und stellt sich später heraus, daß eine Haftung des KH-VN nicht besteht, kann der KH-VR die Vorschußleistung aus ungerechtfertigter Bereicherung zurückfordern.
So auch LG Bochum v. 4.6.1956, DAR 1957, 110. DAR 1952, 142 NJW 1952, 156 [...]