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AG Saarbrücken - Entscheidung vom 01.08.1994

42 C 302/94

Normen:
AKB § 12 Nr. 2

Fundstellen:
ES Kfz-Schaden H-3/18
VersR 1995, 778

Hinweis: Nach Angaben des Klägers hat die Wiederherstellung des zerstörten Aufklebers immerhin 485 DM gekostet; ein im ersten Blick naheliegender Schluß auf eine prozeßunwürdige Bagatelle ist also keineswegs [...]
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