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KG - Entscheidung vom 09.03.1989

12 U 2502/88

Normen:
StVG § 7 Abs.1, Abs.3 S.1

Fundstellen:
DAR 1989, 347
DRsp II(294)239a
VerkMitt 1989, 52
VersR 1989, 905

»... Der Bekl. ist nicht bereits durch die Vollendung des Diebstahls Halter des gestohlenen Fahrzeugs geworden. Wie sich aus § 7 Abs. 3 Satz 1 StVG ergibt, führt nicht jede unbefugte Benutzung eines Fahrzeugs zu einem [...]
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