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BGH - Entscheidung vom 10.11.1987

VI ZR 290/86

Normen:
BGB § 842, § 843 Abs.1

Fundstellen:
BGHR BGB § 843 Abs. 1 Verdienstausfall 3
BGHR BGB § 843 Abs. 1 Vorteilsausgleichung 1
DAR 1988, 52
DRsp I(147)238d-f
ES Kfz-Schaden L-1/29
MDR 1988, 207
VersR 1988, 464

Der Kläger erlitt am 23. April 1978 bei einem Verkehrsunfall eine Querschnittslähmung. Die Beklagten sind für den Unfallschaden voll einstandspflichtig, die Zweitbeklagte allerdings nur in Höhe der Deckungssumme aus [...]
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