Das BayObLG (Vorlagebeschluß in NStZ 1984, 225 = VRS 66, 214 mit Anmerkung von Meurer in NStZ 1984, 226) beabsichtigte, von der im Beschluß des OLG Frankfurt (NJW 1976, 1327, hier: IV (468) 107 c) vertretenen [...]
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