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BVerfG - Entscheidung vom 04.09.1981

2 BvR 908/81

Normen:
GG Art. 2 Abs. 1
StPO § 111a

Fundstellen:
NStZ 1982, 78
ZfS 1982, 189

Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO ist eine Präventivmaßnahme, die von einer endgültigen strafgerichtlichen Maßnahme wesensverschieden ist. Sie soll der Allgemeinheit Schutz vor weiteren [...]
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