Rücknahme einer Garantiezusage?
Der Inhaber einer Kfz-Werkstatt hat keine Zahlungsansprüche gegen den Kunden für den von ihm durchgeführten Motoraustausch, sofern nach einer Garantieanfrage der Werkstatt eine Garantiezusage des Herstellers erfolgte. Auch sei eine einmal erteilte Garantiezusage durch den Hersteller nicht ohne weiteres einseitig abänderbar, hat das OLG Koblenz entschieden.
Anscheinsbeweis bei Motorrad-Unfall
Wenn ein Motorradfahrer in einer Rechtskurve zu weit nach links getragen wird und nach einer Vollbremsung mit einem entgegenkommenden Motorrad kollidiert, lässt dies typischerweise auf einen Fahrfehler des seine Fahrbahn verlassenden Motorradfahrers schließen. Eine 75%ige Haftung für das Unfallgeschehen kann dann gerechtfertigt sein. Das hat das OLG Hamm entschieden.
Plakatwerbung an Verkehrsflächen
Eine Kommune kann durch eine ordnungsbehördliche Verordnung Plakatwerbung auch auf privaten Flächen untersagen, wenn diese an öffentliche Verkehrsflächen angrenzen. Das OLG Hamm begründet dies in einer aktuellen Entscheidung unter anderem damit, dass bei einem auffälligen Plakatieren an öffentlichen Straßen die Gefahr besteht, dass Verkehrsteilnehmer abgelenkt werden.
„Scheckheftgepflegt“ beim Privatverkauf
Wer als Privatperson einen Pkw als „scheckheftgepflegt“ anbietet, muss sich dies später beim Verkauf an eine Privatperson als Beschaffenheitsvereinbarung zurechnen lassen. Ein zuvor im Kaufvertrag vereinbarter Gewährleistungsausschluss greift dann insoweit nicht. Das Gleiche gilt für falsche Angaben bei der Motorleistung des Fahrzeugs. Das hat das Amtsgericht München entschieden.
Unfall mit Todesfolge: Vorhersehbarkeit bei Mitverschulden
Ein Mitverschulden des Unfallgegners kann die Vorhersehbarkeit eines Unfalls für den Unfallverursacher ausschließen, wenn das Mitverschulden in einem gänzlich vernunftwidrigen oder außerhalb der Lebenserfahrung liegenden Verhalten besteht. Vor diesem Hintergrund hat das OLG Hamm die Verurteilung eines Unfallverursachers wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung aufgehoben.
Straßenbauarbeiten: Keine Haftung
Das Landgericht Coburg hat die Klage eines an einer Straßenbaustelle gestürzten Radfahrers gegen die in diesem Bereich verantwortliche Baufirma abgewiesen. Nach dem schwerwiegenden Sturz wollte der Radler Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen unterlassener Absicherung der Baustelle. Der genaue Unfallhergang und eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht konnte aber nicht festgestellt werden.
Schockschaden: Schmerzensgeld für Unfallhelfer
Ein Unfallhelfer, der einen tödlichen Verkehrsunfall seiner Lebensgefährtin mitansehen musste, bekommt vom Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung ein Schmerzensgeld von insgesamt 13.500 €. Vor dem Landgericht Ansbach haben die Parteien einen entsprechenden Vergleich geschlossen. Schmerzensgeld wird Angehörigen von Unfallopfern nur unter besonderen Voraussetzungen gewährt.
Wertminderung bei falscher Erstzulassung
Ein Neufahrzeug, das nach Vertragsschluss nicht auf den Käufer, sondern versehentlich auf eine dritte Person zugelassen wird, kann nicht mehr als „fabrikneu“ bezeichnet werden und verliert dadurch an Wert. In einem vom Amtsgericht München entschiedenen Fall wurde der Wertverlust durch die versehentliche Eintragung auf über 3.000 € taxiert – den Schaden muss der Autohändler ersetzen.
Rotes Kennzeichen entzogen
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat den Eilantrag eines Kraftfahrzeughändlers abgelehnt, mit dem dieser sich gegen die sofortige Entziehung eines sogenannten roten Dauerkennzeichens gewandt hatte. Der Händler hatte das rote Kennzeichen für unerlaubte Zwecke verwendet und das Fahrtennachweisheft unvollständig geführt, so dass der jeweilige Fahrer nicht erkennbar war.
Beweisverwertung bei Cannabis-Konsum
Das Amtsgericht München hat einen Autofahrer wegen des fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss zu einer Geldbuße von 500 € und einem Monat Fahrverbot verurteilt. Dabei ist das Gericht näher auf die Voraussetzungen eines Beweisverwertungsverbots eingegangen, wenn der Betroffene zunächst in eine Blutentnahme einwilligt und diese dann später verweigert.