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BGH (VIII ZR 112/98) | Datum: 02.06.1999
Die C. Deutschland AG vertreibt die Kraftfahrzeuge der Marke C. in Deutschland über sogenannte 'A-Händler' (Vertragshändler) und 'B-Händler'. Die 'B-Händler' sind jeweils einem 'A-Händler' zugeordnet, über den sie die [...]