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»Das gegen die Anordnung einer Nachlaßpflegschaft gerichtete Rechtsmittelverfahren ist in der Hauptsache erledigt, wenn die Pflegschaft wegen Wegfalls des Grundes aufgehoben wird. Alsdann entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Sachentscheidung in dem Rechtsmittelverfahren.«
FGPrax 1995, 68 NJW-RR 1995, 391 OLGReport-Frankfurt 1994, 235 [...]