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AG Altena (8 a F 150/89) | Datum: 01.08.1989
»... Die AntrSt. verfügt über laufendes Einkommen in der Form von Trennungsunterhalt und Erziehungsgeld. Beide Einkommensarten zusammengerechnet würden zwar zur Anordnung der Nachzahlung der Kosten in Raten führen. Das [...]