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OLG Stuttgart (16 UF 7/06) | Datum: 05.04.2006
Die gemäß § 621 e Abs. 1 und 3 ZPO statthafte, form- und fristgerecht eingelegte und begründete und somit zulässige Beschwerde des Ehemannes gegen die Regelung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs führt in der [...]