Sortieren nach
Hat ein alleinverdienenender Ehemann mit Rücksicht auf das ihm vorläufig übertragene Sorgerecht für ein gemeinsames, noch nicht schulpflichtiges Kind nur eine halbe Stelle angenommen, so ist dies unterhaltsrechtlich auch dann nicht zu beanstanden, wenn voraussehbar ist, daß nach einer möglichen Übertragung des Sorgerechtes auf den anderen Elternteil nicht sofort wieder eine Vollzeitstelle zur Verfügung steht.
LSK-FamR/Hannemann, § 1603 BGB LS 75 NJW-RR 1990, 1030 [...]