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Bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit einer ihrer Mutter unterhaltspflichtigen, verheirateten Frau ist von dem gesamten Familieneinkommen auszugehen und sodann zu errechnen, welche Quote des Familieneinkommens nach Abzug der Selbstbehalte beider Ehegatten nach Maßgabe ihres eigenen Einkommens auf die Unterhaltspflichtige entfällt.
Ammerkung Fischer, FamRZ 1993, 732 FamRZ 1993, 732 LSK-FamR/Hannemann, § 1603 BGB LS 11 [...]