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OLG Celle (4 W 195/90) | Datum: 04.10.1990
Den pfändbaren Betrag hat das OLG wie folgt ermittelt: Die Pfändung erfolgt nach den für Arbeitseinkommen geltenden Vorschriften, § 850 b Abs. 2 ZPO . Dabei muß der Taschengeldanspruch nicht für sich allein, sondern [...]