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1. Begehrt ein minderjähriges Kind Unterhalt in einer Höhe, die über den Regelbetrag nach der Regelbetragverordnung hinausgeht, so trifft es die Darlegungs- und Beweislast für einen entsprechenden Bedarf. 2. Für den streitigen Unterhaltsprozess lässt sich aus der Regelung des § 645 ZPO im vereinfachten Verfahren kein allgemeiner Grundsatz ableiten, dass ein minderjähriges Kind einen Unterhaltsbedarf bis zu 150 % des Regelbetrages nach der Regelbetragverordnung ohne Nachweis eines entsprechenden Bedarfs verlangen kann.
EzFamR aktuell 2000, 199 MDR 2000, 1077 OLGReport-Karlsruhe 2000 415 [...]