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In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes wird ein Stundensatz für einen Rechtsanwalt als Betreuer eines vermögenden Betreuten in Höhe von 200 DM einschließlich der Mehrwertsteuer als angemessen zuerkannt.
Vgl. LG Saarbrücken, Beschluß vom 21.5.1996, Az. 5 T 148/96 [...]