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Die rechtskräftige abweisende Entscheidung in einem Vorprozeß, in dem es um eine Klage aus Vertrag, Gesamtgläubigerschaft, unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung ging, steht einer auf denselben Vermögenswert gestützten Klage auf Zugewinnausgleich nicht entgegen. Stammen die Parteien einer Zugewinnausgleichsklage aus verschiedenen Teilrepubliken des früheren Jugoslawiens, ist die Teilrechtsordnung anzuwenden, zu der die Parteien bei der Eheschließung die engsten Beziehungen hatten (Art. 4 Abs. 3 EGBGB). Nach Art. 46, 47 des Gesetzes über die Ehe der Wojwodina kommt es bei dem güterrechtlichen Ausgleich nicht, wie beim deutschen Recht, auf die Differenz von Anfangs- und Endvermögen, sondern nur auf das nach der Eheschließung von den Eheleuten erworbene Vermögen an, welches vom Gericht zwischen den Eheleuten aufzuteilen ist. Werden keine besonderen Umstände vorgetragen, steht den Eheleuten dieses Vermögen je zur Hälfte zu.
DRsp I(165)244g (Ls) FamRZ 1995, 1203 OLGReport-Düsseldorf 1995, 43 [...]
Entscheidung über das Sorgerecht für ins Ausland (hier: durch den Vater nach Jordanien) entführte Kinder für den Fall der Scheidung der Ehe der Eltern: a. Internationale Zuständigkeit des deutschen Familiengerichts als sogenannte Annexzuständigkeit zu derjenigen für das Eheverfahren (§ 623 Abs. 1 und 3 i.V. mit § 606a Abs. 1 Nr. 1 ZPO); b. Ermittlung des anzuwendenden Sachrechts nicht aufgrund des Scheidungsstatuts, sondern nach Maßgabe des Art. 19 Abs. 2 Satz 2 EGBGB (Anwendung des Rechts des Staates, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat); c. Unanwendbarkeit der jordanischen Vorschriften über die Regelung der elterlichen Sorge, weil diese mit deutschem Verfassungsrecht nicht vereinbar sind (Verletzung von Grundrechten durch Ausschluß der nicht dem Islam angehörigen Mutter von jeglichem Sorgerecht).
FamRZ 1994, 644 MDR 1994, 71 NJW-RR 1994, 7 OLGReport-Düsseldorf 1993, 261 [...]
»1. Das deutsche Gericht, das die Ehe der Eltern scheidet, ist auch dann nicht international zuständig, über das Sorgerecht für ein Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in Spanien zu entscheiden, wenn die Eltern eine Sorgerechtsregelung im Verbund wünschen. 2. Das Gericht, das seine Zuständigkeit in einer Sorgerechtssache verneint, ist nicht gehalten, Eltern und Kind anzuhören.«
FamRZ 1993, 1108 NJW-RR 1994, 268 OLGReport-Düsseldorf 1993, 216 [...]