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BGH (IV ZR 263/95) | Datum: 24.04.1996
Die im Jahre 1968 geborene Klägerin ist die nichteheliche Tochter des Beklagten. Sie verlangt von ihrem Vater vorzeitigen Erbausgleich in Höhe von 24.846 DM. Nach Erreichung der Volljährigkeit hatte die Klägerin [...]