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1. Wird die Betreuung eines vermögenden Betreuten von dem Berufsbetreuer als Teil seiner Berufsausübung wahrgenommen, bestimmt sich der Stundensatz seiner Vergütung nach den Honoraren, die allgemein in der betreffenden Berufsgruppe gezahlt werden. 2. Dabei ergeben sich für einen Rechtsanwalt Stundensätze zwischen 80 und 200 DM.
EzFamR aktuell 1997, 201 FamRZ 1997, 1350 MDR 1997, 652 [...]