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LG Bonn (5 S 72/92) | Datum: 24.03.1993
Das Recht der Totenfürsorge, das die Bestimmung über den Leichnam, die Art der Bestattung und die Auswahl der letzten Ruhestätte umfaßt, steht als gewohnheitsrechtlich anerkanntes Recht dem Ehegatten oder den jeweils [...]