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OLG Köln (19 U 219/95) | Datum: 26.08.1996
'Eine Eigenhaftung der Bekl. zu 2 käme nur dann in Betracht, wenn sie gegenüber dem Kl. eigene Anwaltspflichten gehabt und diese verletzt hätte. Das ist zu verneinen. Aus einem Anwaltsvertrag lassen sich derartige [...]