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BGH (XII ZR 221/95) | Datum: 29.01.1997
Die Parteien waren bis 1989 miteinander verheiratet. Der Beklagte bezog als Flugzeugführer Einkünfte von jährlich 160.000 bis 180.000 DM. Die Klägerin führte ein Textilgeschäft, aus dem sie keine Gewinne, sondern nur [...]