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OLG Köln (4 UF 175/06) | Datum: 09.01.2007
I. Nach Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist die befristete Beschwerde der Antragstellerin zulässig, §§ 629 a Abs. 2 , 621 e ZPO . Sie ist auch in der Sache begründet. Gemäß § 5 Abs. 1 der Hausratsverordnung kann [...]