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BayObLG (2Z BR 109/94) | Datum: 09.02.1995
I. Die Beteiligten zu 1 bis 4 sind als Eigentümer von Grundstücken in mehrfacher Erbengemeinschaft im Grundbuch eingetragen. Die Beteiligte zu 3 ist laut Eintragungsvermerk in Abteilung II bezüglich der Hälfte eines [...]