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Lebt die Mutter mehrerer Kinder, die über 90 Jahre alt ist, bei einem ihre Kinder, so muß dieses grundsätzlich den Geschwistern den Zugang zu den von der Mutter bewohnten Räume gewähren. Die Verweigerung des Zugangs zur Mutter stellt grundsätzlich eine unzulässige Rechtsausübung im Sinne von § 226 BGB dar.
FPR 1997, 146 FamRZ 1996, 1435 MDR 1996, 716 NJW-RR 1996, 1156 [...]