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BSG (14 REg 13/95) | Datum: 15.10.1996
I. Der Kläger begehrt die Zahlung von Erziehungsgeld (Erzg) für seinen nichtehelichen Sohn. Der Kläger ist der leibliche Vater des am 22. Juni 1993 geborenen P...... W....... (P). Er lebt in nichtehelicher [...]