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Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Scheidungsverfahren kann nicht mit der Begründung abgelehnt werden, es fehle an der Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung (§ 114 ZPO), wenn die Partei nach einem längeren Ruhen des Scheidungsverfahrens den Antrag auf Scheidung der Ehe nur deshalb zurücknehmen will, um im Hinblick auf den Versorgungsausgleich ein zu frühes Ende der Ehezeit im Sinne von § 1587 Abs. 2 BGB zu verhindern.
EzFamR aktuell 2000, 63 FuR 2000, 392 OLGReport-Karlsruhe 2000 226 [...]