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OLG Köln (22 U 15/94) | Datum: 05.07.1994
Die zulässige Berufung hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht hat das Landgericht die Klage abgewiesen, da den begründeten Erstattungsforderungen der Klägerin für Erbschaftssteuer (1.507,00 DM), Anwaltsgebühren [...]