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BayObLG (3Z BR 50/01) | Datum: 14.03.2001
I. Für die Betroffene ist seit 20.3.2000 ein Betreuer bestellt, dessen Aufgabenkreis zunächst die Vertretung in allen Wohnungs- und Mietangelegenheiten war. Am 9.6.2000 erweiterte das Amtsgericht den Aufgabenkreis. [...]